Vollstreckungsbescheid erhalten?
Einspruch einlegen!
2-Wochen-Frist beachten!

Jetzt handeln - Zwangsvollstreckung verhindern!

  • Kostenloses Erstgespräch.
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  • Einspruch innerhalb von 24h möglich.
Rechtsanwalt Neu-Isenburg Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen
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So läuft die Unterstützung bei einem Vollstreckungsbescheid ab:

Schritt 1
Kostenloses Erstgespräch

Rufen Sie uns an und erhalten Sie ein kostenloses Erstgespräch. Wir besprechen die Erfolgsaussichten und die Handlungsoptionen.

Schritt 2
Prüfung Ihrer Situation

Gemeinsam besprechen wir, ob eine Zahlung sinnvoll ist oder ob gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt werden sollte.

Schritt 3
Einspruch einlegen

Wenn ein Einspruch sinnvoll ist, können Sie das Mandat erteilen. Anschließend legen wir fristgerecht Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein.

Schritt 4
Zwangsvollstreckung verhindern

Der Einspruch verhindert zunächst die Rechtskraft des Vollstreckungsbescheids und damit die Zwangsvollstreckung. Im Anschluss geht der Rechtstreit in ein streitiges Verfahren über. Hier haben Sie die Möglichkeit sich inhaltlich gegen die Forderung zu verteidigen. Wenn die Verteidigung erfolgreich ist, wird die Klage abgewiesen.

Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid - Kostenschätzung

✔ Kostenschätzung vorab    ✔ Jetzt erreichbar    ✔ Persönliche Betreuung
Rechtsanwalt Neu-Isenburg

Julian Jung

Rechtsanwalt für Forderungsabwehr

  • 5 Jahre Berufserfahrung
  • 3 Jahre in internationalen Wirtschaftskanzleien
  • Persönliche Betreuung Ihres Falls
  • Bundesweite digitale Unterstützung
Kostenschätzung

Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

Einlegung des Einspruchs, Abwehr der Klage sowie Wahrnehmung eines Gerichtstermins.

Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 24h
Prüfung der Erfolgsaussichten eines Einspruchs
Fristgerechte Einlegung des Einspruchs
Vertretung in einem gerichtlichen Termin
Streitwert Anwaltskosten*
0 € – 500 € 148,75 €
501 € – 1.000 € 252,50 €
1.001 € – 1.500 € 356,25 €
1.501 € – 2.000 € 460,00 €
2.001 € – 3.000 € 608,75 €

*Die angegebenen Preise stellen eine Kostenschätzung dar und entsprechen der nach RVG abrechenbaren Vergütung für die gerichtliche Vertretung bei einem notwendigen Gerichtstermin unter der Annahme, dass keine Vorbefassung mit der Angelegenheit bestand.

Kein Ausweis der Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG. Weitere Gerichtskosten und Auslagen (z.B. Sachverständigenkosten, Zeugenauslagen etc.) sind nicht enthalten.

Mandantenbewertungen

Vertrauen durch echte Bewertungen

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Zwangsvollstreckung verhindern!
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🔒 anwaltliche Verschwiegenheitspflicht

Der Vollstreckungsbescheid wird einfach auf Grundlage der Angaben des Antragstellers erlassen. Das Gericht prüft nicht inhaltlich, ob die Forderung besteht. Daher sollten Sie sich als erstes fragen, ob die Forderung berechtigt ist.

Wenn die Forderung berechtigt ist, dann sollte sie bezahlt werden. Es ist sinnlos, gegen eine berechtigte Forderung Einspruch einzulegen. Ein erfolgloser Einspruch erhöht lediglich die Kosten des Verfahrens.

Wenn die Forderung ganz oder teilweise unberechtigt ist, sollten die Erfolgsaussichten eines Einspruchs geprüft werden. Wenn die Gegenseite keine Beweise für das Bestehen der Forderung hat oder Sie ausreichend Beweise für das Nicht-Bestehen der Forderung haben, können Sie Einspruch einlegen.

Im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung lässt sich häufig klären, ob es sich um falsche Forderungen handelt, die unberechtigt sind und bestritten werden sollten.

Der Vollstreckungsbescheid steht einem Versäumnisurteil gleich. Nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides haben Sie 2 Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzulegen. Wenn auch die zweite 2-Wochen-Frist verstreicht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Aus dem Vollstreckungsbescheid kann dann vollstreckt werden, wie aus einem Urteil. Das bedeutet, Lohnpfändungen, Kontenpfändungen, Taschenpfändungen und weitere Vollstreckungsmaßnahmen sind möglich.

Daher sollten Sie auf einen Vollstreckungsbescheid unbedingt reagieren. Sie sollten prüfen, ob die Forderung berechtigt ist und sich entscheiden, ob Sie sich gegen die Forderung verteidigen oder die Forderung bezahlen möchten. Im Rahmen eines Erstgespräches kann häufig eine Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten eines Einspruchs abgegeben werden.

Sie müssen die Kosten des Mahnverfahrens nur tragen, wenn Sie in Verzug waren.

Sie befinden sich beispielsweise im Zahlungsverzug, wenn Sie eine gesetzte Zahlungsfrist verstreichen lassen, wenn Sie auf eine Rechnung mit entsprechendem Hinweis 30 Tage lang keine Zahlung leisten oder wenn Sie selbst ankündigen, nicht zahlen zu wollen.

Häufig lässt sich im Erstgespräch eine Ersteinschätzung abgeben, ob Zahlungsverzug eingetreten ist.

Es gibt viele Gründe, die dazu führen können, dass die Forderung unberechtigt ist. Eine vollständige Darstellung ist kaum möglich. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass einige Fehler häufiger vorkommen.

Häufige Fallgruppen falscher oder unberechtigter Forderungen sind:
  • Es besteht kein Vertrag, z.B. wegen Widerrufs, eines untergeschobenen Vertrags, Identitätsdiebstahls.
  • Die Rechnung wurde bereits bezahlt, z.B. bei doppelter Geltendmachung oder fehlerhafter Abrechnung.
  • Forderung über 3 Jahre alt? Die Forderung könnte verjährt sein.
Erfahren Sie jetzt in einer kostenlosen Ersteinschätzung, ob die gegen Sie geltend gemachte Forderung unberechtigt ist und ob das Inkasso abgewehrt werden kann.