Jetzt handeln - Zwangsvollstreckung verhindern!
Rufen Sie uns an und erhalten Sie ein kostenloses Erstgespräch. Wir besprechen die Erfolgsaussichten und die Handlungsoptionen.
Gemeinsam besprechen wir, ob eine Zahlung sinnvoll ist oder ob gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt werden sollte.
Wenn ein Einspruch sinnvoll ist, können Sie das Mandat erteilen. Anschließend legen wir fristgerecht Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein.
Der Einspruch verhindert zunächst die Rechtskraft des Vollstreckungsbescheids und damit die Zwangsvollstreckung. Im Anschluss geht der Rechtstreit in ein streitiges Verfahren über. Hier haben Sie die Möglichkeit sich inhaltlich gegen die Forderung zu verteidigen. Wenn die Verteidigung erfolgreich ist, wird die Klage abgewiesen.
Rechtsanwalt für Forderungsabwehr
Einlegung des Einspruchs, Abwehr der Klage sowie Wahrnehmung eines Gerichtstermins.
| Streitwert | Anwaltskosten* |
|---|---|
| 0 € – 500 € | 148,75 € |
| 501 € – 1.000 € | 252,50 € |
| 1.001 € – 1.500 € | 356,25 € |
| 1.501 € – 2.000 € | 460,00 € |
| 2.001 € – 3.000 € | 608,75 € |
*Die angegebenen Preise stellen eine Kostenschätzung dar und entsprechen der nach RVG abrechenbaren Vergütung für die gerichtliche Vertretung bei einem notwendigen Gerichtstermin unter der Annahme, dass keine Vorbefassung mit der Angelegenheit bestand.
Kein Ausweis der Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG.
Weitere Gerichtskosten und Auslagen (z.B. Sachverständigenkosten, Zeugenauslagen etc.) sind nicht enthalten.
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